Liebe Studierende,
nicht nur für die Teilnahme am Distanz- und Hybridunterricht ist der Besitz eines Laptops von großem Vorteil. Doch, woher das Geld nehmen für die Anschaffung? Unser Kollege Bernd Stützer (herzlichen Dank dafür!) hat in dieser Angelegenheit recherchiert und eine Möglichkeit gefunden, falls Sie ALG2 Empfänger sind!
In diesem Fall können Sie nämlich unter Umständen die Anschaffungskosten für einen Laptop vom Jobcenter erstattet bekommen.
Bitte reichen Sie dazu beim Jobcenter unbedingt folgende Unterlagen ein:
– den Bewilligungsbescheid des Jobcenters
- den ausgefüllten Antrag auf Leistungen für Bildung und Teilhabe, den Sie unter dem folgenden link der Stadt Köln erhalten: https://formular-server.de/Koeln_FS/findform?shortname=V4_F01AntrBildTeilh&formtecid=3&areashortname=koeln_html
- im Antrag setzen Sie bitte das Kreuzchen bei dem letzten Punkt (Leistungen für den persönlichen Schulbedarf) und füllen Sie den Zusatzfragebogen aus der sich neu öffnet nach dem Anklicken.
- fügen Sie eine aktuelle Schulbescheinigung bei, die Sie im Sekretariat der Schule erhalten können.
- im Sekretariat bekommen Sie auch ein Dokument, welches die Notwendigkeit eines Laptops zu Unterrichtszwecken bescheinigt.
Und noch ein ganz wichtiger Hinweis:
Bitte füllen Sie den Antrag sorgfältig und vollständig aus!